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BFH, 14.02.1958 - III 199/55 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterwerfung von Girosammeldepotansprüchen unter die Erbschaftssteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 66, 611
- DB 1958, 791
- BStBl III 1958, 236
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.07.1957 - III 187/55 S
Bedeutung der Verhältnisse am Beginn des 21. Juni 1948 für die Verkehrsfähigkeit …
Auszug aus BFH, 14.02.1958 - III 199/55 U
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil III 187/55 S vom 5. Juli 1957 (Slg. Bd. 65 S. 157 = BStBl 1957 III S. 295 ff.) entschieden hat, sind sogar die vom Gesetz Nr. 55 der amerikanischen Militärregierung betroffenen IG-Farben-Aktien am Währungsstichtag verkehrs- und bewertungsfähige Wirtschaftsgüter gewesen.Mit Recht hat die Vorinstanz von einem besonderen Ansatz hinsichtlich der Girosammeldepotansprüche wegen IG-Farben-Aktien abgesehen., weil der Ansatz durch das Finanzamt von den vom Börsenvorstand X. mitgeteilten Werten auch ohne die Ansprüche wegen der IG-Farben-Aktien wesentlich überschritten wird und außerdem im vorliegenden Fall eine so scharfe Handelsbeschränkung fehlt, wie sie in dem Fall des Urteils III 187/55 S vorgelegen hat, der auf amerikanischem Besatzungsgebiet gespielt hat.
- BFH, 20.01.1956 - III 232/55 U
Vermögensteuerlicher Ansatz von Wertpapieren, die bei Kriegsende im …
Auszug aus BFH, 14.02.1958 - III 199/55 U
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil III 232/55 U vom 20. Januar 1956 (Slg. Bd. 62 S. 190 = Bundessteuerblatt - BStBl - 1956 III S. 71) ausgeführt hat, hängt die Anerkennung des Wertes von Girosammeldepotansprüchen steuerlich nicht von ihrer Anerkennung im Wertpapierbereinigungsverfahren ab.